I. Die Beigeladenen und Revisionskläger (Beigeladene) sind Eheleute, die im Streitjahr 1994 zur Einkommensteuer zusammenveranlagt wurden. Streitig ist, ob monatliche Zahlungen der Beigeladenen an ihren im Jahr 1995 verstorbenen Vater (V), dessen Gesamtrechtsnachfolgerin die Klägerin ist, nur mit dem Ertragsanteil als Leibrente oder in voller Höhe als dauernde Last zum Sonderausgabenabzug zuzulassen sind.
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