FG Hamburg - Urteil vom 06.02.2003
VII 240/01
Normen:
EStG § 50 Abs. 1 ;

Sonderausgabenabzugsverbot für beschränkt Steuerpflichtige

FG Hamburg, Urteil vom 06.02.2003 - Aktenzeichen VII 240/01

DRsp Nr. 2003/8227

Sonderausgabenabzugsverbot für beschränkt Steuerpflichtige

Das Sonderausgabenabzugsverbot für beschränkt Steuerpflichtige ist weder verfassungs- noch europarechtswidrig.

Normenkette:

EStG § 50 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Die Klägerin begehrt als beschränkt Steuerpflichtige die Berücksichtigung von Sonderausgaben bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung.

Die Klägerin ist Inländerin und lebt in Spanien. Im Inland hat sie weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt. Sie bezieht aus Beteiligungen an inländischen Grundstücksgesellschaften Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Einen Teil der Beteiligungen hat sie gegen die Gewährung einer Leibrente erworben.

Mit bestandskräftigen Feststellungsbescheiden wurden für die Klägerin Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung aus den Grundstücksbeteiligungen sowie Sonderausgaben für das Jahr 1997 in Höhe von 1.691,- DM, für 1998 und 1999 jeweils in Höhe von 2.142,- DM festgestellt.