Streitig ist der Sonderbetriebsausgabenabzug für drei verschiedene Bankdarlehen, die der Beigeladene, der Kommanditist der Klägerin (Klin) P bei der Bank aufgenommen und deren Valuta er auf ein Kontokorrentkonto der Klin mit negativem Kontostand geleitet hat.
Die Klin, eine GmbH & Co KG, betreibt auf dem P gehörenden Grundstück B-Strasse in A ein Textilkaufhaus.
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