FG München - Urteil vom 06.03.2007
6 K 711/05
Normen:
KStG § 8 Abs. 3 S. 2 ; EStG § 3b ;

Sonn- und Feiertagszuschläge für Gesellschafter-Geschäftsführer

FG München, Urteil vom 06.03.2007 - Aktenzeichen 6 K 711/05

DRsp Nr. 2007/9136

Sonn- und Feiertagszuschläge für Gesellschafter-Geschäftsführer

An einen Gesellschafter-Geschäftsführer gezahlte Zuschläge für Sonn- und Feiertagsarbeit sind als verdeckte Gewinnausschüttung zu behandeln, wenn für diese Zeiten kein Grundlohn, sondern lediglich die Zuschläge gezahlt werden.

Normenkette:

KStG § 8 Abs. 3 S. 2 ; EStG § 3b ;

Tatbestand:

I.

Streitig ist die steuerliche Behandlung von Sonn- und Feiertagszuschlägen.