BFH - Urteil vom 10.08.1994
II R 109/93

Sonstiges; Entstehungszeitpunkt bei der Grunderwerbsteuer

BFH, Urteil vom 10.08.1994 - Aktenzeichen II R 109/93

DRsp Nr. 1997/8496

Sonstiges; Entstehungszeitpunkt bei der Grunderwerbsteuer

Solange für einen Rechtsvorgang i.S. des § 1 Abs. 1 GrEStG 1983 die erforderliche Genehmigung nach der Grundstücksverkehrsverordnung nicht erteilt ist, entsteht die Grunderwerbsteuer nicht. Eine Steuerfestsetzung kann auch nicht vorläufig nach § 185 Abs. 1 AO 1977 erfolgen.

Für die Praxis:

Damit werden viele Erwerbsvorgänge in den neuen Bundesländern in die günstigere Grunderwerbsteuerregelung der Alt-Bundesrepublik fallen.