Auf die Rechtsbeschwerde des früheren Soldaten wird der Beschluss des Truppendienstgerichts Süd vom 13. November 2018 aufgehoben.
Die Sache wird zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Truppendienstgericht Süd zurückverwiesen.
Die Kostenentscheidung bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten.
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Die Rechtsbeschwerde betrifft Fragen des fristwahrenden Zugangs einer Wehrbeschwerde.
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