I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 19. Oktober 2017 -
II. Die Klageerweiterung im Rahmen der Anschlussberufung des Klägers wird als unzulässig zurückgewiesen.
III. Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz hat die Beklagte zu tragen.
Die Berufungskosten sind von dem Kläger alleine zu tragen.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
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