LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 23.05.2018
15 Sa 1517/17
Normen:
VTV-Bau § 1 Abs. 2 Abschn. II; VTV-Bau § 1 Abs. 2 Abschn. VII Nr. 12; VTV-Bau § 25 Abs. 4; ArbGG § 67 Abs. 4 S. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 19.10.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 65 Ca 80399/17

Sozialkassenpflicht im Baugewerbe bei Montage und Aufstellung von Photovoltaikanlagen

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23.05.2018 - Aktenzeichen 15 Sa 1517/17

DRsp Nr. 2018/10741

Sozialkassenpflicht im Baugewerbe bei Montage und Aufstellung von Photovoltaikanlagen

Das Montieren und Aufstellen von Photovoltaikanlagen stellt grundsätzlich eine bauliche Tätigkeit dar in Form der Erstellung oder Änderung von Bauwerken gemäß § 1 Abs. 2 Abschnitt II VTV-Bau.

I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 19. Oktober 2017 - 65 Ca 80399/17 - wird zurückgewiesen.

II. Die Klageerweiterung im Rahmen der Anschlussberufung des Klägers wird als unzulässig zurückgewiesen.

III. Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz hat die Beklagte zu tragen.

Die Berufungskosten sind von dem Kläger alleine zu tragen.

IV. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

VTV-Bau § 1 Abs. 2 Abschn. II; VTV-Bau § 1 Abs. 2 Abschn. VII Nr. 12; VTV-Bau § 25 Abs. 4; ArbGG § 67 Abs. 4 S. 2;

Tatbestand: