1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Stralsund vom 13. Dezember 2016 aufgehoben und die Klage abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits für beide Rechtszüge mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
4. Der Streitwert wird auf 1.286,76 Euro festgesetzt.
Die Beteiligten streiten darüber, ob der Beigeladene zu 1. in seiner Tätigkeit als Lehrer im Fach Informatik der Sozialversicherungspflicht als Beschäftigter für den Zeitraum vom 8. August 2011 bis 22. Juni 2012 unterlag.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|