Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 13. Januar 2021 wird als unzulässig verworfen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen zu 1., 2. und 4.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5000 Euro festgesetzt.
I
In dem der Nichtzulassungsbeschwerde zugrunde liegenden Rechtsstreit streiten die Beteiligten darüber, ob der Beigeladene zu 3. (im Folgenden: Beigeladener) in seiner Tätigkeit als Telefoninterviewer an den jeweiligen Einsatztagen in der Zeit vom 27.7.2009 bis zum 28.3.2013 aufgrund abhängiger Beschäftigung der Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung sowie nach dem Recht der Arbeitsförderung unterlag.
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