Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Frankfurt am Main vom 13. November 2015 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Kläger beider Instanzen. Im Übrigen haben die Beteiligten einander keine Kosten zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten im Rahmen der Statusfeststellung um den sozialversicherungsrechtlichen Status des Klägers zu 1) in seiner Funktion als Geschäftsführer der Klägerin zu 2).
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|