Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 20.06.2017 wird zurückgewiesen. Die Klage gegen den Bescheid vom 24.10.2018 wird abgewiesen. Die Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers in beiden Rechtszügen zu ¼, im Übrigen findet eine Kostenerstattung nicht statt. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten im Rahmen eines Statusfeststellungsverfahrens nach § 7a Sozialgesetzbuch Viertes Buch (SGB IV) darüber, ob der Kläger in seiner Tätigkeit für die Beigeladene zu 2) in der Zeit vom 1.2.1998 bis zum 13.4.2015 als Gesellschafter-Geschäftsführer der Versicherungspflicht in den verschiedenen Zweigen der Sozialversicherung unterlag.
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