Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Konstanz vom 08.08.2018 wird zurückgewiesen. Der Kläger hat mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst zu tragen haben, auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird endgültig auf 13.806,56 EUR festgesetzt.
Der Kläger wendet sich gegen eine Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen nebst Umlagen betr. einer Tätigkeit des Beigeladenen zu 1) für ihn in der Zeit vom 01.08.2014 - 31.07.2015 i.H.v. zuletzt 13.806,56 EUR.
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