Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 27. März 2019 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt auch die Kosten des Revisionsverfahrens mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen.
Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 5000 Euro festgesetzt.
I
Streitig ist die Versicherungspflicht des Beigeladenen zu 1. (im Folgenden: Beigeladener) in seiner Tätigkeit für die Klägerin als Service- und Sicherheitsmitarbeiter (Fahrkartenkontrolleur) im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in der Zeit vom 1.1.2007 bis zum 31.8.2008.
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