Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 9. Mai 2018 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Revisionsverfahrens mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen.
Der Streitwert wird für das Revisionsverfahren auf 1337,78 Euro festgesetzt.
I
Die Beteiligten streiten über die Nachforderung von Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung wegen versicherungspflichtiger Beschäftigung des beigeladenen Arztes in einer Klinik der Klägerin.
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