Die Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen auch die Kosten des Berufungsverfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert wird auf 5.000 € festgesetzt.
Die Beteiligten streiten um die Versicherungspflicht der Beigeladenen zu 1. in der gesetzlichen Rentenversicherung, der gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung sowie nach dem Recht der Arbeitsförderung aufgrund von einer seit 2005 für die Klägerin ausgeübten Tätigkeit.
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