FG Baden-Württemberg - Urteil vom 01.02.2001
3 K 220/96
Normen:
KStG § 8 Abs. 3 S 2;

Sozialversicherungspflicht eines Gesellschafter-Geschäftsführers bei Minderheitsbeteiligung; Zuschüsse einer GmbH zur Krankenversicherung des Gesellschafter-Geschäftsführers als verdeckte Gewinnausschüttungen

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 01.02.2001 - Aktenzeichen 3 K 220/96

DRsp Nr. 2001/8694

Sozialversicherungspflicht eines Gesellschafter-Geschäftsführers bei Minderheitsbeteiligung; Zuschüsse einer GmbH zur Krankenversicherung des Gesellschafter-Geschäftsführers als verdeckte Gewinnausschüttungen

1. Die gesetzliche Pflicht einer GmbH zur Zahlung von Zuschüssen zur Krankenversicherung an den Gesellschafter-Geschäftsführer hängt davon ab, ob dieser als nichtselbständiger Beschäftigter rechtlich - zumindst dem Grunde nach - der Sozialversicherungspflicht unterlegen hat. Für die Entscheidung dieser Frage im Zusammenhang mit der steuerlichen Behandlung von tatsächlich gezahlten Zuschüssen ist eine Entscheidung der zuständigen Sozialversicherungsträger oder der sogenannten Einzugsstellen für Sozialversicherungsbeiträge nicht bindend. Vielmehr handelt es sich um eine außersteuerliche Vorfrage, die von der Finanzbehörde und vom Gericht "inzident" zu entscheiden ist. 2. Ein Gesellschafter-Geschäftsführer einer Familien-GmbH kann auch im Falle einer Minderheitsbeteiligung als kein nichtselbständiger Arbeitnehmer im Sinne von Arbeits- und Sozialversicherungsrecht anzusehen sein.