Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 20. Juli 2020 wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Revisionsverfahrens mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen.
Der Streitwert wird für das Revisionsverfahren auf 5000 Euro festgesetzt.
I
Streitig ist die Versicherungspflicht der Beigeladenen in der gesetzlichen Kranken- (GKV) und der sozialen Pflegeversicherung (sPV) sowie nach dem Recht der Arbeitsförderung in den einzelnen Diensten als Notärztin im Rettungsdienst in der Zeit ab August 2015.
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