LSG Sachsen-Anhalt - Beschluss vom 12.07.2021
L 3 BA 27/20
Normen:
SGB IV § 7 Abs. 1 S. 1; SGB IV § 28p Abs. 1 S. 5;
Vorinstanzen:
SG Magdeburg, vom 17.09.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 10 R 540/16

Sozialversicherungspflicht von Geschäftsführern einer Familien-GmbHAbgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbständiger TätigkeitMaßgeblichkeit des Umfangs der Kapitalbeteiligung und des Einflusses auf die Gesellschaft

LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12.07.2021 - Aktenzeichen L 3 BA 27/20

DRsp Nr. 2022/1092

Sozialversicherungspflicht von Geschäftsführern einer Familien-GmbH Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit Maßgeblichkeit des Umfangs der Kapitalbeteiligung und des Einflusses auf die Gesellschaft

Zu einer Versicherungspflicht für vier Geschäftsführer einer Familien-GmbH (zwei Väter mit jeweils einem Sohn) und den Auswirkungen einer behaupteten Befreiung von der Versicherungspflicht im Beitrittsgebiet vor dem 1. Januar 1992.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Magdeburg vom 17. September 2020 wird zurückgewiesen.

Die Klägerin hat auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. Den Beigeladenden sind Kosten nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB IV § 7 Abs. 1 S. 1; SGB IV § 28p Abs. 1 S. 5;

Gründe

I.

Zwischen den Beteiligten ist umstritten, ob die Beigeladenen zu 1. bis 4. vom 1. Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2015 ihre Tätigkeit als Geschäftsführer der die Berufung führenden Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) im Rahmen eines versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses ausübten und die diese Tätigkeit betreffende Nachforderung von Beiträgen zur Sozialversicherung in Höhe von 173.459,68 € rechtmäßig ist.