BFH - Beschluß vom 04.02.1998
XI B 108/97
Fundstellen:
BFH/NV 1998, 1082

Spätere Ausgleichszahlungen bei aufgelöstem Arbeitsverhältnis

BFH, Beschluß vom 04.02.1998 - Aktenzeichen XI B 108/97

DRsp Nr. 1998/8920

Spätere Ausgleichszahlungen bei aufgelöstem Arbeitsverhältnis

Werden einem Arbeitnehmer anläßlich der Auflösung des Arbeitsverhältnisses neben der Zahlung eines Abfindungsbetrags weitere - in einem folgenden Kalenderjahr zufließende - Ausgleichszahlungen bei längerer Arbeitslosigkeit in Höhe der zuletzt bezogenen Leistungen des Arbeitsamtes zugesagt, so sprechen gewichtige Gründe dafür, daß die gezahlten Ausgleichsbeträge nicht Teil einer einheitlichen Entschädigung sind.

Gründe:

I. Streitig ist, ob eine der Antragstellerin und Beschwerdeführerin (Antragstellerin) im Streitjahr 1993 zugeflossene Abfindung mit einem ermäßigten Steuersatz zu besteuern ist.