FG Nürnberg vom 03.03.1999
III 30/98
Fundstellen:
EFG 1999, 1126

Spekulationsfrist bei Erwerb von Erbengemeinschaft

FG Nürnberg, vom 03.03.1999 - Aktenzeichen III 30/98

DRsp Nr. 2001/3157

Spekulationsfrist bei Erwerb von Erbengemeinschaft

Die Spekulationsfrist beginnt bei Erwerb eines Grundstücks von einer Erbengemeinschaft erst dann zu laufen, wenn auf der Veräußererseite alle Miterben wirksam beteiligt sind.

Für die Praxis:

Der Beginn der Spekulationsfrist setzt den Abschluß rechtsgültiger Verträge voraus. Etwas anderes kann gelten, wenn die Vertragspartner das Ergebnis des obligatorischen (rechtsunwirksamen) Anschaffungsgeschäfts - bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise - vorwegnehmen bzw. das dingliche Rechtsgeschäft umgehend vollziehen würden (BFH v. 13.12.1983, BStBl II 1984, 311).

Fundstellen
EFG 1999, 1126