FG Niedersachsen vom 02.09.1997
I 81/97
Fundstellen:
DB 1998, 1009
EFG 1998, 657

Spekulationsgeschäft bei Devisenanlage

FG Niedersachsen, vom 02.09.1997 - Aktenzeichen I 81/97

DRsp Nr. 2001/3133

Spekulationsgeschäft bei Devisenanlage

Wird ein Geldbetrag in ausländischer Währung zweimal nacheinander angelegt und wird dabei insgesamt die Sechsmonatsfrist überschritten, liegt kein Spekulationsgeschäft i.S. des § 23 Abs. 1 Nr. 1 b EStG vor.

Für die Praxis:

Der Kläger hatte Australische Dollar (AUD) erworben und für drei Monate festverzinslich bei einer Bank in Luxemburg angelegt. Anschließend legte er den um die Zinserträge aufgestockten Betrag bei einer Bank in London erneut für drei Monate in AUD an. Während das Finanzamt von zwei unabhängigen Festgeldanlagen in AUD ausging und den Kursgewinn als "Spekulationsgewinn" der Einkommensteuer unterwarf, verneinte das FG, daß es bereits nach Ablauf von drei Monaten zu einem Veräußerungsgeschäft gekommen sei.

Fundstellen
DB 1998, 1009
EFG 1998, 657