FG Münster vom 03.09.1997
10 K 2468/96 E

Spekulationsgeschäft bei Vertragsaufhebung und Neuabschluß

FG Münster, vom 03.09.1997 - Aktenzeichen 10 K 2468/96 E

DRsp Nr. 2001/3070

Spekulationsgeschäft bei Vertragsaufhebung und Neuabschluß

Wird ein Kaufvertrag (1. Verkaufsvertrag) über ein Grundstück aufgehoben und wird gleichzeitig mit demselben Erwerber ein modifizierter Kaufvertrag (2. Verkaufsvertrag) zu einem verminderten Kaufpreis wegen Übernahme einer bisher nicht berücksichtigen Grundstücksbelastung über dasselbe Grundstück abgeschlossen, ist für die Berechnung der Spekulationsfrist auf den 1. Verkaufsvertrag abzustellen, sofern dieser im wirtschaftlichen Ergebnis nicht rückgängig gemacht wurde.

Gründe:

Streitig ist bei der Veranlagung 1994, ob nach Aufhebung des ursprünglichen und Abschluss eines neuen Kaufvertrages über ein Grundstück ein Spekulationsgewinn erzielt worden ist.

Die Kläger sind Ehegatten, die zusammen zur Einkommensteuer (ESt) veranlagt werden. Der Kläger erwarb am 12.12.1990 im Zwangsversteigerungsverfahren das unbebaute Grundstück Gemarkung ... . In Abteilung II des Grundbuchs waren für die Flurstücke 24 und 25 Bergschadensverzichte zugunsten der ... AG eingetragen.

Am 21.03.1991 erwarb der Kläger das angrenzende Grundstück Gemarkung Flur 49, Flurstück 219.

Einschließlich Nebenkosten betrugen die Anschaffungskosten für beide Grundstücke insgesamt 60.894 DM.