Streitig ist bei der Veranlagung 1994, ob nach Aufhebung des ursprünglichen und Abschluss eines neuen Kaufvertrages über ein Grundstück ein Spekulationsgewinn erzielt worden ist.
Die Kläger sind Ehegatten, die zusammen zur Einkommensteuer (ESt) veranlagt werden. Der Kläger erwarb am 12.12.1990 im Zwangsversteigerungsverfahren das unbebaute Grundstück Gemarkung ... . In Abteilung II des Grundbuchs waren für die Flurstücke 24 und 25 Bergschadensverzichte zugunsten der ... AG eingetragen.
Am 21.03.1991 erwarb der Kläger das angrenzende Grundstück Gemarkung Flur 49, Flurstück 219.
Einschließlich Nebenkosten betrugen die Anschaffungskosten für beide Grundstücke insgesamt 60.894 DM.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|