AO § 93 § 208 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 ; EStG (1997) § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 lit. b ; FGO § 69 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2004, 191
Vorinstanzen:
FG Münster - 4.3.2003 - 11 V 6946/02 AO,
Spekulationsgewinne: Sammelauskunftsersuchen an Kreditinstitut
BFH, Beschluss vom 21.10.2003 - Aktenzeichen VII B 95/03
DRsp Nr. 2003/15684
Spekulationsgewinne: Sammelauskunftsersuchen an Kreditinstitut
1. Mit dem Vorlagebeschluss eines obersten Bundesgerichts an den BVerfG (hier: Vorlagebeschluss des BFH an das BVerfG v. 16.7.2002 - IX R 62/99, BStBl II 2003, 74) ist ein Präjudiz geschaffen worden, welches nachfolgende Gerichtsentscheidungen bei der Frage, ob ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der zur Prüfung vorgelegten Norm bestehen, zwingend zu berücksichtigen haben.2. Angesichts der derzeitigen Diskussion über die etwaige Verfassungswidrigkeit der Besteuerung sog. Spekulationsgewinne ist die Rechtmäßigkeit eines auf Aufdeckung und Ermittlung noch unbekannter Spekulationsgewinne gerichteten Sammelauskunftsersuchen an ein Kreditinstitut ernstlich zweifelhaft.
Normenkette:
AO § 93 § 208 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 ; EStG (1997) § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 lit. b ; FGO § 69 ;
Gründe:
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