Streitig ist die Berücksichtigung eines Verlustes aus der Veräußerung von Aktien als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit im Streitjahr 2001.
Der Kläger ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater und im Streitjahr 2001 bei einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als Partner der Niederlassung U im Angestelltenverhältnis beschäftigt. Diese Wirtschaftsprüfungsgesellschaft übernahm im Streitjahr das Mandat zur Prüfung der A AG.
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hatte zur Wahrung der Unabhängigkeit ihrer Arbeit eine sog. Independance Police erlassen, die weltweite Geltung u.a. für die Partner des Unternehmens hatte. Hiernach war zur Wahrung der Unabhängigkeit und aus Gründen der Besorgnis der Befangenheit der Besitz von bestimmten Wertpapieren nicht erlaubt. Welche Wertpapiere dies betraf, ergab sich aus einer entsprechenden Liste, die elektronisch abrufbar war. Nach Erteilung des Prüfungsmandats seitens der A AG gehörten auch die Aktien dieser Gesellschaft hierzu.
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