I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) war im Streitjahr 1996 zu 50 v.H. am Stammkapital von 60 000 DM an einer Steuerberatungsgesellschaft mbH (GmbH) beteiligt. Die Anschaffungskosten des Klägers für diesen Geschäftsanteil betrugen 30 000 DM.
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