I. Die Beteiligten streiten darüber, ob der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) zu Recht als Haftender gemäß § 10b Abs. 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG) in Anspruch genommen worden ist.
Der Kläger wurde 1977 gegründet und am 20. September 1977 in das Vereinsregister eingetragen. Die Satzung des Klägers hat auszugsweise folgenden Inhalt (Satzung i.d.F. vom 28. August 1990):
"... § 2
Aufgabe des Vereins ist die Förderung eines freien öffentlichen Schulwesens auf der Grundlage der Pädagogik Rudolf Steiners. Der Verein unterhält wirtschaftlich die freie Waldorfschule sowie Einrichtungen vorschulischer Erziehung (z.B. Kindergarten). Er vertritt diese Einrichtungen rechtlich.
...
§ 4
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