FG Köln - Urteil vom 12.12.2006
9 K 4243/06
Normen:
EStG § 10b ;
Fundstellen:
DStRE 2007, 685
EFG 2007, 758

Spendenabzug bei Überweisung eines Spielgewinnes an gemeinnützige Organisationen

FG Köln, Urteil vom 12.12.2006 - Aktenzeichen 9 K 4243/06

DRsp Nr. 2007/2612

Spendenabzug bei Überweisung eines Spielgewinnes an gemeinnützige Organisationen

Der Gewinn aus einer Fernsehquizshow, der aufgrund der vertraglichen Vereinbarungen mit dem Veranstalter von diesem im Namen des Steuerpflichtigen an eine gemeinnützige Organisation überwiesen wird, berechtigt auch bei Ausstellung einer Spendenbescheinigung mangels Zuflusses in bzw. Abflusses aus dem Vermögen des Steuerpflichtigen nicht zum Spendenabzug nach § 10b EStG.

Normenkette:

EStG § 10b ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten darüber, ob der Kläger Gewinne aus Fernsehquizshows, die an gemeinnützige Organisationen überwiesen wurden, gemäß § 10b des Einkommensteuergesetzes (EStG) abziehen kann.