Spendenabzug bei Überweisung eines Spielgewinnes an gemeinnützige Organisationen
FG Köln, Urteil vom 12.12.2006 - Aktenzeichen 9 K 4243/06
DRsp Nr. 2007/2612
Spendenabzug bei Überweisung eines Spielgewinnes an gemeinnützige Organisationen
Der Gewinn aus einer Fernsehquizshow, der aufgrund der vertraglichen Vereinbarungen mit dem Veranstalter von diesem im Namen des Steuerpflichtigen an eine gemeinnützige Organisation überwiesen wird, berechtigt auch bei Ausstellung einer Spendenbescheinigung mangels Zuflusses in bzw. Abflusses aus dem Vermögen des Steuerpflichtigen nicht zum Spendenabzug nach § 10bEStG.
Die Beteiligten streiten darüber, ob der Kläger Gewinne aus Fernsehquizshows, die an gemeinnützige Organisationen überwiesen wurden, gemäß § 10b des Einkommensteuergesetzes (EStG) abziehen kann.
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