FG Berlin vom 05.04.2001
1 K 1335/99
Fundstellen:
EFG 2001, 909

Sperrwirkung der Grunderwerbsteuerbefreiung bei Anwachsung durch Kündigung

FG Berlin, vom 05.04.2001 - Aktenzeichen 1 K 1335/99

DRsp Nr. 2001/13243

Sperrwirkung der Grunderwerbsteuerbefreiung bei Anwachsung durch Kündigung

Die Anwendung der Sperrwirkung für die Grunderwerbsteuerbefreiung nach § 6 Abs. 4 GrEStG setzt voraus, dass die Beteiligungsverhältnisse durch Vereinbarung geändert worden sind. Bei einer infolge Kündigung herbeigeführten Änderung der Beteiligungsverhältnisse bedeutet dies, dass die Kündigung selbst Gegenstand einer Vereinbarung sein muss, um die Wirkungen des § 6 Abs. 4 GrEStG auszulösen. Nicht ausreichend ist die durch Gesellschaftsvertrag eingeräumte bloße Befugnis zur einseitigen Änderung der Beteiligungsverhältnisse.

Für die Praxis: