Spielraum erlaubter Werbung durch Steuerberater: Anlehnung an BGH-Rechtsprechung zur Anwaltswerbung; Versendung eines Werbeschreibens mit Info-Drehscheibe zum Steuerrecht
OLG Thüringen, Urteil vom 18.09.2002 - Aktenzeichen 2 U 1463/01
DRsp Nr. 2004/4522
Spielraum erlaubter Werbung durch Steuerberater: Anlehnung an BGH-Rechtsprechung zur Anwaltswerbung; Versendung eines Werbeschreibens mit "Info-Drehscheibe" zum Steuerrecht
1. Enge, an der BGH-Rechtsprechung zur Werbung durch Anwälte orientierte Auslegung der gesetzlich fixierten Grenzen erlaubter Werbung durch Steuerberater.2. In diesem Sinne ist die Übersendung einer "Info-Drehscheibe" mit Informationen zum Steuerrecht und einem Werbeschreiben ("Ich kann Ihnen helfen, mehr Gewinn zu machen") durch einen Steuerberater an Nichtmandanten mit §§ 57 a StBerG, 13 Abs. 2 BOStB, 1, 3 UWG vereinbar.