Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Die Revision wird zugelassen.
Die Beteiligten streiten darüber, ob der Beklagte für die Monate Juli, August und Oktober 2012 zu Recht Sportwettensteuer festgesetzt hat.
Die Klägerin, die zur A gehört, ist eine juristische Person mit Sitz in B. Auf der Grundlage einer Genehmigung nach dem Recht Bs bot sie Sportwetten über das Internet an. Ferner beantragte sie auch die Erteilung einer Konzession auf der Grundlage des Staatsvertrags zum Glücksspielwesen in Deutschland vom 01.07.2012 (GlüStV).
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|