Die Klägerin arbeitet seit dem 01.04.1996 als Industriekauffrau bei der Firma "XXX" und erzielt hieraus Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit.
In der Stellenbeschreibung wird als Stellenbezeichnung "Sachbearbeiter Customer Service" genannt. Als Hauptaufgaben dieser Position werden unter anderem folgende Aufgaben genannt: Telefonische Auftragsannahme und Kundenbetreuung, Eingeben von Aufträgen und Gutschriften in das Vertriebssystem, Bearbeiten von Kundenreklamationen, Administrative Bearbeitung der Gutschriften etc..
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|