FG Köln - Urteil vom 25.04.1997
3 K 3214/94
Fundstellen:
EFG 1998, 691

Städtische Zahlungen zur Errichtung eines Parkhauses

FG Köln, Urteil vom 25.04.1997 - Aktenzeichen 3 K 3214/94

DRsp Nr. 2001/2938

Städtische Zahlungen zur Errichtung eines Parkhauses

werden im Rahmen eines Leistungsaustauschs erbracht und sind daher beim leistenden Unternehmer steuerpflichtig.

Tatbestand:

Es ist strittig, ob Zahlungen an die Klägerin im Zusammenhang mit der Errichtung eines Parkhauses echte Zuschüsse oder umsatzsteuerpflichtiges Entgelt darstellen.

Bei der Klägerin handelt es sich um einen sogenannten geschlossenen Immobilienfonds in der Rechtsform der GbR (IGB I).

Die Gesellschaft wurde am ... 1981 gegründet. Als Gründungsgesellschafter waren mit einem Festkapital von jeweils 10.000,00 DM Herr H., Herr R. sowie die Treuhandgesellschaft ... und GmbH (die Prozessbevollmächtigte) beteiligt. Die Prozessbevollmächtigte ist ferner Treuhänderin für 115 Treugeber mit einer Kapitalbeteiligung von 2.040.000,00 DM. Im Innenverhältnis werden die Treugeber wie Gesellschafter behandelt. Zweck der Gesellschaft ist die Errichtung, Verwaltung, Verpachtung sowie die Verwertung des Parkhauses mit gewerblicher Randbebauung innerhalb des Einkaufszentrums ... .