1. Unter Änderung der Aufhebungsbescheide vom 12.11.1997 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 10.09.1999 werden die Einkünfte aus Gewerbebetrieb der P. GmbH & O. GmbH Projektentwicklungs GbR 1994 in Höhe von -172.788 DM (Anteil der Klägerin 1.650.000 DM, Anteil der Beigeladenen -1.822.788 DM) und 1995 in Höhe von -75.257 DM (Anteil der Klägerin 1.000.000 DM, Anteil der Beigeladenen -1.075.257 DM) festgestellt.
2. Die Kosten des Verfahrens einschließlich des Revisionsverfahrens beim BFH trägt der Beklagte.
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