Die Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 20. Juli 2017 -
Die gerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Klägerin; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
I.
Mit Beschluss vom 20.7.2017 -
Am 4.8.2017 hat die Klägerin durch ihren Prozessbevollmächtigten gegen die vom Verwaltungsgericht festgesetzte monatliche Ratenzahlung "sofortige Beschwerde/Erinnerung" eingelegt und unter Auflistung einzelner Verbindlichkeiten in Höhe von insgesamt 319,64 € die Gewährung ratenfreier Prozesskostenhilfe begehrt.
Mit Beschluss vom 8.8.2017 hat das Verwaltungsgericht der Beschwerde nicht abgeholfen.
II.
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