Statthaftigkeit einer Gegenvorstellung bei materiell rechtskräftigen Entscheidungen
BFH, Beschluss vom 28.05.2010 - Aktenzeichen III S 11/10
DRsp Nr. 2010/12586
Statthaftigkeit einer Gegenvorstellung bei materiell rechtskräftigen Entscheidungen
NV: Eine Gegenvorstellung kann nur gegen eine abänderbare Entscheidung des Gerichts erhoben werden. Gegen eine nicht abänderbare Entscheidung, die materiell rechtskräftig wird, ist eine Gegenvorstellung nicht statthaft.