BayObLG - Beschluß vom 21.12.1994
4 St RR 116/94
Normen:
EStG § 2 Abs. 1 Nrn. 3, 4, §§ 18, 19 ; StPO § 337 ;

Status eines Zeitungsausträgers als Arbeitnehmer oder als Selbstständiger

BayObLG, Beschluß vom 21.12.1994 - Aktenzeichen 4 St RR 116/94

DRsp Nr. 1995/3604

Status eines Zeitungsausträgers als Arbeitnehmer oder als Selbstständiger

»1. Zeitungsausträger können als Arbeitnehmer oder als Selbständige tätig sein. Ob sie Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielen, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab und ist im wesentlichen Tatfrage. Diese ist vom Tatrichter aufgrund einer umfassenden Würdigung aller für und gegen Unselbständigkeit sprechenden Gesichtspunkte zu entscheiden. 2. Ein Rechtsfehler liegt vor, wenn in die Gesamtwürdigung nicht alle sich aus den Feststellungen ergebenden für die Entscheidung bedeutsamen Umstände einbezogen werden.«

Normenkette:

EStG § 2 Abs. 1 Nrn. 3, 4, §§ 18, 19 ; StPO § 337 ;

Gründe:

Der Angeklagte war bis 1983 Inhaber einer Einzelfirma, deren Geschäftszweck der Druck, Verlag und Vertrieb eines wöchentlich erscheinenden Annoncenblattes war. Nachfolgend wurden Druck, Verlag und Vertrieb des Wochenblattes unter Auflösung der Einzelfirma auf verschiedene, rechtliche selbständige Unternehmen jeweils in der Form einer GmbH aufgespalten. Diese Firmen gingen Anfang 1986 in Konkurs.