Auf die Revision der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Oldenburg vom 19. Mai 2021,
a)soweit die Angeklagte wegen Fälschung technischer Aufzeichnungen verurteilt worden ist, im Schuldspruch dahin geändert, dass die Angeklagte der Fälschung technischer Aufzeichnungen in 210 Fällen schuldig ist,
b)mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben,
aa)soweit die Angeklagte wegen Steuerhinterziehung verurteilt worden ist,
bb)im gesamten Rechtsfolgenausspruch.
2.Die weitergehende Revision der Angeklagten und die Revision der Staatsanwaltschaft gegen das vorgenannte Urteil werden verworfen.
3. 4.
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