FG Niedersachsen - Urteil vom 03.07.2019
11 K 107/19
Normen:
AO § 233a Abs. 4;

Stehen der Festsetzung der Umsatzsteuer und der Nachzahlungszinsen als selbstständig nebeneinander durch Verbindung miteinander in einem Bescheid; Getrennte Anfechtung der jeweiligen Festsetzungen der Steuer und der Zinsen

FG Niedersachsen, Urteil vom 03.07.2019 - Aktenzeichen 11 K 107/19

DRsp Nr. 2020/523

Stehen der Festsetzung der Umsatzsteuer und der Nachzahlungszinsen als selbstständig nebeneinander durch Verbindung miteinander in einem Bescheid; Getrennte Anfechtung der jeweiligen Festsetzungen der Steuer und der Zinsen

Die Festsetzung der Umsatzsteuer und der Nachzahlungszinsen nach § 233a AO stehen selbstständig nebeneinander und sind lediglich in einem Bescheid miteinander verbunden. Die jeweiligen Festsetzungen der Steuer und der Zinsen müssen unabhängig von einander angefochten werden.

Normenkette:

AO § 233a Abs. 4;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten darüber, ob zulässige Einsprüche gegen die Zinsfestsetzungen zur Umsatzsteuer für die Jahre 2010 bis 2015 vorliegen.

Die Klägerin betreibt ein Hotel mit Gastwirtschaft in X. Im Anschluss an eine Außenprüfung für die Jahre 2010 bis 2015 hat der Beklagte (das Finanzamt - FA -) am 12.9.2018 geänderte Umsatzsteuerbescheide erlassen. Da es aufgrund der Außenprüfung zu Nachforderungen der Umsatzsteuer gekommen war wurden neben den Steuernachzahlungen auch Nachzahlungszinsen festgesetzt.

Mit Schriftsatz vom 12.10.2018 legte die Klägerin vertreten durch ihre jetzigen Prozessbevollmächtigten gegen u.a. gegen die Änderungsbescheide zur Umsatzsteuer Einspruch ein, den sie wie folgt formulierte:

"" (...).