Die Beteiligten streiten darüber, ob zulässige Einsprüche gegen die Zinsfestsetzungen zur Umsatzsteuer für die Jahre 2010 bis 2015 vorliegen.
Die Klägerin betreibt ein Hotel mit Gastwirtschaft in X. Im Anschluss an eine Außenprüfung für die Jahre 2010 bis 2015 hat der Beklagte (das Finanzamt - FA -) am 12.9.2018 geänderte Umsatzsteuerbescheide erlassen. Da es aufgrund der Außenprüfung zu Nachforderungen der Umsatzsteuer gekommen war wurden neben den Steuernachzahlungen auch Nachzahlungszinsen festgesetzt.
Mit Schriftsatz vom 12.10.2018 legte die Klägerin vertreten durch ihre jetzigen Prozessbevollmächtigten gegen u.a. gegen die Änderungsbescheide zur Umsatzsteuer Einspruch ein, den sie wie folgt formulierte:
"" (...).
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