FG Mecklenburg-Vorpommern - Urteil vom 20.12.2006
3 K 384/05
Normen:
EStG § 3 Nr. 1a § 8 Abs. 1 § 4 Abs. 3 § 18 ;
Fundstellen:
EFG 2007, 995

Steuerbarkeit der Entschädigung aus einer Praxis-Ausfallversicherung

FG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 20.12.2006 - Aktenzeichen 3 K 384/05

DRsp Nr. 2007/6262

Steuerbarkeit der Entschädigung aus einer Praxis-Ausfallversicherung

Ansprüche eines Freiberuflers aus einer dem gewillkürten Betriebsvermögen zuzuordnenden Praxis-Ausfallversicherung erhöhen den Gewinn aus den selbstständigen Einkünften, wenn die Versicherung nur zu einem geringen Teil dem Ausgleich krankheitsbedingter Kosten dient, da sich die bei krankheits- bzw. unfallbedingter Betriebsunterbrechung entstehenden Versicherungsleistungen nach den fortlaufenden Betriebskosten bemessen, so dass es sich um einen Versicherungstypus eigener Art. handelt, dessen Erstattungsleistung nicht von § 3 Nr. 1 a EStG erfasst wird.

Normenkette:

EStG § 3 Nr. 1a § 8 Abs. 1 § 4 Abs. 3 § 18 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten um die Steuerbarkeit von Versicherungsentschädigungen (1.) und ob eine Immobilienmakler-Tätigkeit des Klägers als steuerlich unbeachtlich zu beurteilen ist (2.).

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