1. Der Einkommensteuerbescheid für 2010 vom 14. Dezember 2011 wird dahingehend geändert, dass die festzusetzende Einkommensteuer um den Betrag ermäßigt wird, der sich ergibt, wenn bei der Berechnung der Einkommensteuer von nach § 32d des Einkommensteuergesetzes zu versteuernden Kapitalerträgen in Höhe von 622 EUR ausgegangen wird. Die Berechnung der Einkommensteuer wird dem Beklagten übertragen.
2. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
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