FG Münster - Urteil vom 12.04.2019
13 K 1482/16 K,G
Normen:
KStG § 8b Abs. 2 S. 1;

Steuerbarkeit des Gewinns aus Veräußerung von Gesellschaftsanteilen

FG Münster, Urteil vom 12.04.2019 - Aktenzeichen 13 K 1482/16 K,G

DRsp Nr. 2022/4136

Steuerbarkeit des Gewinns aus Veräußerung von Gesellschaftsanteilen

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

KStG § 8b Abs. 2 S. 1;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Steuerbarkeit eines Veräußerungsgewinns im Streitjahr 2007.

Die Klägerin ist eine mit Vertrag vom 19.6.1984 gegründete und im Handelsregister des Amtsgerichts C unter HRB 1111 eingetragene GmbH, deren alleiniger Gesellschafter Herr D ist. Unternehmensgegenstand ist die Beratung bei Erwerb, Verwaltung, Halten und Verkauf von Beteiligungen an anderen Unternehmen jeglicher Rechtsform und jeglichen Gesellschaftszwecks sowie die Übernahme von Marketing- und Vertriebsaktivitäten für Dritte. Geschäftsführer war im Streitjahr Herr E. Dieser hatte bereits mit notarieller Erklärung vom 16.3.2000 (UR-Nr. .../2000 des Notars F in G) Herrn D eine Generalvollmacht für die Klägerin erteilt.

1. 2.