FG Sachsen - Urteil vom 11.03.2021
8 K 1264/20
Normen:
EStG § 2 Abs. 1; EStG § 18; EStG § 22 Nr. 1;

Steuerbarkeit und Steuerfreiheit eines Heisenbergstipendiums der Deutschen Forschungsgemeinschaft

FG Sachsen, Urteil vom 11.03.2021 - Aktenzeichen 8 K 1264/20

DRsp Nr. 2022/12106

Steuerbarkeit und Steuerfreiheit eines Heisenbergstipendiums der Deutschen Forschungsgemeinschaft

Tenor

Der Einkommensteuerbescheid 2018 vom 20.04.2020 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 28.10.2020 wird dahin abgeändert, dass das Heisenbergstipendium i.H.v. € nicht in die Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer einbezogen wird.

Dem Beklagten werden die Kosten des Verfahrens auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Kläger Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

Normenkette:

EStG § 2 Abs. 1; EStG § 18; EStG § 22 Nr. 1;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Steuerbarkeit und die Steuerfreiheit eines Heisenbergstipendiums der Deutschen Forschungsgemeinschaft.