Die Parteien streiten über die Frage, ob Provisionsanteile, die der Kläger für den Abschluss mehrerer Leibrentenversicherungen von einem Versicherungsmakler erhalten hat, steuerpflichtig sind.
Die Kläger sind miteinander verheiratet und werden zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Die Klägerin erzielt als Verwaltungsangestellte Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Der Kläger war im Streitjahr zunächst arbeitslos, eröffnete dann als Gewerbetreibender eine Handelsagentur - ohne daraus Einkünfte erzielt zu haben - und übernahm schließlich eine nichtselbständige Lehrtätigkeit als Diplom-Wirtschaftsingenieur. Ausweislich ihrer Einkommensteuererklärung belief sich der Gesamtbetrag der Einkünfte der Kläger im Streitjahr auf ca. 87 TDM.
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