FG Niedersachsen - Urteil vom 22.08.2000
1 K 75/00
Normen:
EStG § 22 Nr. 3 ;
Fundstellen:
EFG 2000, 1187

Steuerbarkeit von Eigenprovisionen

FG Niedersachsen, Urteil vom 22.08.2000 - Aktenzeichen 1 K 75/00

DRsp Nr. 2000/7770

Steuerbarkeit von Eigenprovisionen

Jedes Tun, Unterlassen und Dulden, das Gegenstand eines entgeltlichen Vertrages sein kann und um des Entgelts Willen erbracht wird, kommt als Leistung i.S.v. § 22 Nr. 3 EStG in Betracht. Darunter fallen auch sog. Eigenprovisionen.

Normenkette:

EStG § 22 Nr. 3 ;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Frage, ob Provisionsanteile, die der Kläger für den Abschluss mehrerer Leibrentenversicherungen von einem Versicherungsmakler erhalten hat, steuerpflichtig sind.

Die Kläger sind miteinander verheiratet und werden zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Die Klägerin erzielt als Verwaltungsangestellte Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Der Kläger war im Streitjahr zunächst arbeitslos, eröffnete dann als Gewerbetreibender eine Handelsagentur - ohne daraus Einkünfte erzielt zu haben - und übernahm schließlich eine nichtselbständige Lehrtätigkeit als Diplom-Wirtschaftsingenieur. Ausweislich ihrer Einkommensteuererklärung belief sich der Gesamtbetrag der Einkünfte der Kläger im Streitjahr auf ca. 87 TDM.