FG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 21.08.2012 6 K 1193/10
Normen:
UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1; Verordnung (EG) VO 2200/96 Art. 15; Verordnung (EG) VO 1433/03 Art. 6 Abs. 2;
Fundstellen:
DStR 2013, 8
DStRE 2013, 1047
Steuerbarkeit von Einzahlungen von Mitgliedern einer Genossenschaft in einen Sonder-Betriebsfonds
FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21.08.2012 - Aktenzeichen 6 K 1193/10
DRsp Nr. 2012/22298
Steuerbarkeit von Einzahlungen von Mitgliedern einer Genossenschaft in einen Sonder-Betriebsfonds
Eine landwirtschaftliche Genossenschaft, die neben ihrem regulären Betriebsfonds einen sog. Sonder-Betriebsfonds einrichtet, in den bestimmte Mitglieder Beiträge einzahlen, die sich der Höhe nach der Hälfte der Anschaffungskosten einer Maschine bestimmen, die durch Einrichten eines Treuhandkontos dafür Sorge trägt, dass die eingezahlten Beträge auch tatsächlich für die Anschaffung dieser Maschine verwendet werden, die diese Maschine gemäß einer entsprechenden schriftlichen Vereinbarung mit dem Mitglied auf dessen Gelände aufstellt, die dieses Mitglied veranlasst, sich zu verpflichten, die Maschine anderen Mitgliedern gegen Erstattung der Betriebskosten zur Nutzung zur Verfügung zu stellen, erbringt mit dem Anschaffen und Aufstellen der Maschine gegen Einzahlung der Beiträge in den Sonder-Betriebsfonds eine steuerbare entgeltliche sonstige Leistung.
Normenkette:
UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1; Verordnung (EG) VO 2200/96 Art. 15; Verordnung (EG) VO 1433/03 Art. 6 Abs. 2;
Tatbestand:
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