FG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 14.01.2003
2 K 133/99
Normen:
EStG § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 ; EStG § 20 Abs. 1 ;

Steuerbarkeit von Scheinrenditen; Einkommensteuer 1991

FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 14.01.2003 - Aktenzeichen 2 K 133/99

DRsp Nr. 2003/12467

Steuerbarkeit von Scheinrenditen; Einkommensteuer 1991

Scheinrenditen, die einem Kapitalanleger aus der Beteiligung an einer betrügerischen Anlagegesellschaft zufließen, sind als Einkünfte aus Kapitalvermögen einkommensteuerpflichtig.

Normenkette:

EStG § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 ; EStG § 20 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über die Frage, ob den Klägern im Streitjahr zugeflossene Beträge in Höhe von insgesamt 23.100 DM als Einnahmen aus Kapitalvermögen oder aber als Kapitalrückzahlung zu qualifizieren sind. Der Kläger überließ in der Zeit von September 1990 bis Februar 1991 einer "Vermögensverwaltung ..." in 3 Teilbeträgen insgesamt 60.000 DM zum Zwecke der Vermögensverwaltung; die Klägerin überließ dem selben Unternehmen im Februar 1991 weitere 30.000 DM zu dem selben Zweck. Auf die in Fotokopie in der Einkommensteuerakte des Beklagten (FA) befindlichen Verwaltungsverträge sowie auf die ebenfalls in Fotokopie in den Akten des FA befindliche Broschüre der Vermögensverwaltung ... "Gewinne in Dollar" wird ergänzend Bezug genommen.