FG Düsseldorf - Urteil vom 04.08.2006
18 K 2736/04 E
Normen:
EStG § 3b;

Steuerbefreiung für Lohnzuschläge nach § 3b EStG - Einsatz- und Punkteprämien eines Fußballspielers; Steuerbefreiung; Lohnzuschläge; Fußballspieler; Abgeltungsfunktion

FG Düsseldorf, Urteil vom 04.08.2006 - Aktenzeichen 18 K 2736/04 E

DRsp Nr. 2010/9207

Steuerbefreiung für Lohnzuschläge nach § 3b EStG - Einsatz- und Punkteprämien eines Fußballspielers; Steuerbefreiung; Lohnzuschläge; Fußballspieler; Abgeltungsfunktion

Einsatz- und Punkteprämien eines Fußballspielers waren auch in den Jahren 2001 und 2002 nicht im Umfang der geleisteten Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit nach § 3b EStG steuerbefreit, wenn aus der vertraglichen Grundlage kein Zuschlag für den steuerfreien Erschwernisgrund ungünstiger Arbeitszeiten dem Grunde und der Höhe nach abgeleitet werden kann, sondern hiernach ein Leistungs-Anreiz für den Spieler bezweckt ist.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

EStG § 3b;

Tatbestand

Streitig ist, inwieweit Prämien eines Fußballspielers nach § 3b des Einkommensteuergesetzes (EStG) steuerfrei sind.

Der Kläger erzielte in den Streitjahren Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als Lizenzfußfallspieler beim "A"-Verein. Er erhielt ein monatliches Grundgehalt und verschiedene Prämien, u.a. folgende:

Eine Jahresleistungsprämie (Tantieme), die als Abschlag pro Einsatz in Meisterschaftsspielen gezahlt wurde (Einsatzprämie) und ihrer Höhe nach abhängig von der Ligazugehörigkeit und dem Einsatz in der ersten oder zweiten Halbzeit war.