I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist Kreistagsabgeordneter und Fraktionsvorsitzender im Kreistag des Landkreises A. Im Streitjahr (1997) erhielt er für Tätigkeiten in dieser Funktion Aufwandsentschädigungen, Sitzungsgelder und eine pauschale Reisekostenvergütung in Höhe von insgesamt 16 880 DM.
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