BFH - Urteil vom 09.02.2011
I R 47/09
Normen:
GewStG § 3 Nr. 11; KStG § 5 Abs. 1 Nr. 8;
Vorinstanzen:
FG Düsseldorf, vom 12.05.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 6 K 3127/06

Steuerbefreiung von Einkünften eines Versorgungswerks aus gewerblicher Verpachtung sowie aus mitunternehmerischen Beteiligungen an Personengesellschaften

BFH, Urteil vom 09.02.2011 - Aktenzeichen I R 47/09

DRsp Nr. 2011/9861

Steuerbefreiung von Einkünften eines Versorgungswerks aus gewerblicher Verpachtung sowie aus mitunternehmerischen Beteiligungen an Personengesellschaften

Öffentlich-rechtliche Versorgungseinrichtungen sind auch mit denjenigen gewerblichen Einkünften von der Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit, die sie aus den gesetzlich erlaubten Anlagen ihres Vermögens erzielen.

Normenkette:

GewStG § 3 Nr. 11; KStG § 5 Abs. 1 Nr. 8;

Gründe

I.