FG München - Urteil vom 28.10.2022
8 K 593/20
Normen:
EStG § 18 Abs. 3; EStG § 16 Abs. 1 S. 1; EStG § 34 Abs. 1;

Steuerbegünstigte Veräußerung der Kanzlei durch einen Rechtsanwalt nach deren Aufgabe

FG München, Urteil vom 28.10.2022 - Aktenzeichen 8 K 593/20

DRsp Nr. 2024/7573

Steuerbegünstigte Veräußerung der Kanzlei durch einen Rechtsanwalt nach deren Aufgabe

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

EStG § 18 Abs. 3; EStG § 16 Abs. 1 S. 1; EStG § 34 Abs. 1;

Gründe

I.

Streitig ist, ob der Kläger seine [...] Kanzlei gem. § 18 Abs. 3 in Verbindung mit § 16 Abs. 1 Satz 1 Nummer 1 und Abs. 3 sowie § 34 Abs. 1 und Abs. 2 Nummer 1, Abs. 3 Einkommensteuergesetz in der für das Streitjahr geltenden Fassung (EStG) steuerbegünstigt veräußert hat.

Der im Streitjahr über 55-jährige Kläger ist Steuerberater und Wirtschaftsprüfer und übte seine freiberufliche Tätigkeit seit [...] in einer Einzelpraxis aus. Die Praxisräume befanden sich bis [...] 2011 in der im Eigentum des Klägers stehenden Immobilie [...] deren betrieblich genutzten Teil der Kläger im Anlageverzeichnis seiner Gewinnermittlung [...] aufzeichnete.