FG Saarland - Gerichtsbescheid vom 18.05.2000
1 K 184/98
Normen:
EStG § 24 Nr. 1 ; EStG § 34 ;

Steuerbegünstigung einer Pensionsabfindung; Einkommensteuer 1993

FG Saarland, Gerichtsbescheid vom 18.05.2000 - Aktenzeichen 1 K 184/98

DRsp Nr. 2002/1197

Steuerbegünstigung einer Pensionsabfindung; Einkommensteuer 1993

Eine steuerbegünstigte Entschädigung liegt bei der Umwandlung einer Versorgungsabrede in eine Kapitalabfindung dann nicht vor, wenn die Änderung seitens der Beteiligten freiwillig und nicht unter Druck erfolgt.

Normenkette:

EStG § 24 Nr. 1 ; EStG § 34 ;

Tatbestand:

Die Kläger sind Eheleute und werden gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagt. Sie machen geltend, der Beklagte habe zu Unrecht bei der Einkommensteuerfestsetzung des Streitjahres 1993 für eine Pensionsabfindung an den Kläger die Tarifermäßigung des § 34 Einkommensteuergesetz - EStG - verweigert.